10. September 20264 Min. Lesezeit

Gehaltsvorstellung: welche Zahl du nennst

Der Entgeltatlas der Bundesagentur liefert drei Werte für deinen Beruf. Wie du daraus deine Gehaltsvorstellung ableitest und in einem Satz ins Anschreiben setzt.


In ein und demselben Büroberuf verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten zwischen 45.400 und 76.500 Euro brutto im Jahr. Wenn eine Stellenanzeige nach deiner Gehaltsvorstellung fragt, musst du dich irgendwo in dieser Spanne einordnen, bevor du mit jemandem gesprochen hast. Die Daten dafür sind öffentlich und kostenlos, die Einordnung bleibt deine Arbeit.

Drei Zahlen statt einer

Die Werte liefert der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, kostenlos und ohne Anmeldung. Du gibst deine Berufsbezeichnung ein und wählst Bundesland oder Stadt. Zurück bekommst du drei Werte: das untere Quartil, den Median und das obere Quartil. Grundlage sind die Pflichtmeldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung, nicht die Selbstauskünfte von Nutzern.

Alle Angaben dort sind monatliche Bruttoentgelte für Vollzeit. Urlaubs- und Weihnachtsgeld stecken nach den methodischen Hinweisen der Statistik bereits darin. Mal zwölf gerechnet ergibt das Bruttojahresgehalt, das du später nennst.

Für Fachwirte in Büro- und Projektorganisation nennt der Atlas mit Datenstand 2025 ein unteres Quartil von 3.784 Euro, einen Median von 4.885 Euro und ein oberes Quartil von 6.374 Euro brutto im Monat. Aufs Jahr gerechnet verdient damit ein Viertel der Beschäftigten weniger als 45.400 Euro brutto und ein Viertel mehr als 76.500 Euro brutto.

Der Median ist nicht deine Zahl, sondern die Mitte einer breiten Verteilung. Wo du dich darin einordnest, musst du begründen können.

Nach oben hat der Atlas eine Grenze. Gemeldet werden Entgelte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die 2025 bei 8.050 Euro brutto im Monat lag. In gut bezahlten Berufen steht oben deshalb manchmal nur ein Größerzeichen statt eines Betrags.

Der zweite Blick gilt der Region. In derselben Berufsgattung nennt der Atlas für Essen 7.072 Euro und für München 5.667 Euro brutto im Monat. Das ist ein einzelner Fall und keine Regel. Er reicht aber, um sich weder auf die Größe noch auf das Preisniveau einer Stadt zu verlassen. Schlag deinen Ort nach.

Wo du in der Spanne stehst

Drei Dinge entscheiden darüber. Erstens, wie viele der ausgeschriebenen Anforderungen du wirklich erfüllst. Zweitens das Unternehmen selbst, denn ein tarifgebundener Konzern zahlt nach anderen Maßstäben als ein Betrieb mit zwölf Beschäftigten. Drittens deine Berufserfahrung, allerdings nur der Teil davon, der in dieses Feld gehört.

Ein zu vorsichtiger Einstieg wirkt lange nach. Zwischen unterem Quartil und Median liegen im Beispiel oben 13.200 Euro brutto im Jahr. Steigen beide Gehälter jährlich um drei Prozent, sind daraus nach fünf Jahren rund 15.300 Euro geworden. Die drei Prozent sind frei angenommen, das Rechenprinzip gilt bei jeder anderen Rate.

Dein aktuelles Gehalt ist dabei ein schlechter Maßstab: Es beschreibt die Zahlungspraxis deines bisherigen Arbeitgebers, nicht den Wert der neuen Stelle.

Ein Betrag oder eine Spanne

Ein einzelner Betrag legt dich fest und lässt keine Frage offen, wie er gemeint ist. Bei einer Spanne hast du dagegen nicht in der Hand, welchen der beiden Werte dein Gegenüber im Kopf behält. Die Untergrenze muss deshalb ein Betrag sein, den du wirklich annehmen würdest. Nach oben reichen fünf bis zehn Prozent.

Nenne in jedem Fall das Bruttojahresgehalt einschließlich vertraglich zugesagter Sonderzahlungen. Monats- oder Nettobeträge zwingen dein Gegenüber zum Umrechnen und lassen sich mit anderen Bewerbungen schlecht vergleichen.

Der Satz fürs Anschreiben

Er steht am Ende des Anschreibens und bleibt kurz.

  • „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 58.000 Euro brutto im Jahr.“
  • „Ich stelle mir ein Jahresbruttogehalt zwischen 54.000 und 58.000 Euro vor.“
  • „Auf Basis meiner sechs Jahre in der Anlagenplanung liegt meine Vorstellung bei 65.000 Euro brutto jährlich.“

Diese drei Varianten lässt du besser weg.

  • „Mein Gehaltswunsch ist selbstverständlich verhandelbar.“ Damit kündigst du an, unter deinen Betrag zu gehen, bevor überhaupt jemand verhandelt hat.
  • „Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten benötige ich mindestens …“ Dein Bedarf begründet nicht, was die Stelle wert ist.
  • „Ich orientiere mich an den branchenüblichen Konditionen.“ Die Frage bleibt offen.

Wann du die Angabe weglässt

Eine Gehaltsvorstellung gehört nur dann in die Bewerbung, wenn die Anzeige ausdrücklich danach fragt. Nennst du ungefragt einen Betrag, legst du dich als Erster fest. Übergehst du die Frage, gibt das dem Unternehmen einen Grund, die Bewerbung zur Seite zu legen, und du erfährst nie, ob es das getan hat.

Bei einer Initiativbewerbung gibt es keine Ausschreibung und oft noch keine Stelle mit Budget. Bei Bewerbling nennen wir dort deshalb keine Zahl.

Warum das eigentlich nicht deine Aufgabe wäre

Seit dem 7. Juni 2026 müsstest du diese Rechnerei nicht mehr selbst machen. Bis zu diesem Tag hatte Deutschland Zeit, die EU-Richtlinie 2023/970 umzusetzen. Ihr Artikel 5 sichert Bewerbern das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne vor dem Vorstellungsgespräch zu und verbietet die Frage nach dem bisherigen Verdienst. Ein Umsetzungsgesetz ist bis heute nicht in Kraft.

Das Entgelttransparenzgesetz steht auf dem Stand von 2021 und gibt einen Auskunftsanspruch nur Beschäftigten, und auch die nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten beim selben Arbeitgeber (§ 12 EntgTranspG). Angekündigt ist die Umsetzung inzwischen für Anfang 2027. Bis dahin bleibt die Recherche deine Aufgabe.

In fünf Schritten zu deiner Zahl

  1. Prüfe, ob die Anzeige ausdrücklich nach einer Gehaltsvorstellung fragt.
  2. Schlage deinen Beruf im Entgeltatlas nach, mit deinem Bundesland oder deiner Stadt, und notiere alle drei Werte mal zwölf.
  3. Ordne dich in dieser Spanne ein, nach Passung zur Ausschreibung, Unternehmen und einschlägiger Erfahrung.
  4. Lege die Untergrenze auf einen Betrag, den du annehmen würdest, und die Obergrenze fünf bis zehn Prozent darüber.
  5. Nenne dein Bruttojahresgehalt in einem kurzen Satz am Ende des Anschreibens.

Notiere dir, wie du auf die Zahl gekommen bist. Im Vorstellungsgespräch kann die Frage nach der Begründung kommen, und dorthin gehört sie auch.